Pass und Visainformationen für Tanzreisende

Für EU-Bürger sind bei Tanzreisen innerhalb der EU keine Visa erforderlich. Die notwendigen Reisedokumente für die Einreise ist ein EU-Personalausweis oder EU-Reisepass. Für das Vorhandensein und die Gültigkeit ist der Reisende selbst verantwortlich. Die Reisedokumente sollten bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Tanzreise Asien: Tanzreisende mit Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs oder der Schweiz benötigen kein Visum für Singapur, Malaysia und Thailand. Für Vietnam ist die Visumpflicht für deutsche Staatsbürger zunächst bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt. Eine Einreise ist bis dahin mit Reisepass möglich. Für österreichische und schweizerische Staatsbürger besteht keine Visumspflicht bei Reisen mit bis zu 30 Tagen Aufenthalt.
Die eventuell anfallenden Gebühren sind je nach Ort unterschiedlich und können sich nach örtlichen Gegebenheiten ändern. Die eventuellen Visa-Gebühren werden bequem und einfach Ihrem Bordkonto belastet.
Die Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Aktuelle Informationen und Reisehinweise findet man auch auf den folgenden Seiten:

Für Deutschland: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Für Österreich: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/

Für die Schweiz: https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

 

Alle anderen Nationalitäten erkundigen sich bitte vor Abreise bei den jeweiligen Konsulaten, ob und für welche Länder Visa erforderlich sind.

Jeder Gast ist selbst für die Besorgung der notwendigen Visa vor Abreise verantwortlich.

Die notwendigen Visa müssen für alle Häfen vorliegen, auch wenn die Gäste im jeweiligen Hafen nicht von Bord gehen möchten.

Sollten die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen, kann die Einschiffung von Seiten der Reederei verweigert werden.

Für kurzfristige Änderung der Einreisebedingungen übernehmen wir keine Haftung.